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BGH, 13.12.2000 - 2 StR 485/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Jugendstarfe - Widerspruch - Offenkundiges Fassungsversehen - Festsetzung von Strafe - Rechtsfehler - Kostenentscheidung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.08.2000 - 2 StR 292/00
Urteilsformel - Urteilsgründe - Gesamtfreiheitsstrafe - Widerspruch - …
Auszug aus BGH, 13.12.2000 - 2 StR 485/00
Der Senat hat deshalb diese Strafe selbst festgesetzt (vgl. Beschluß des Senats vom 23. August 2000 - 2 StR 292/00). - BGH, 18.07.1989 - 5 StR 232/89
Widerspruch bei der Bemessung der Gesamtstrafe
Auszug aus BGH, 13.12.2000 - 2 StR 485/00
Um ein offenkundiges Fassungsversehen, das eine Berichtigung zulassen könnte, handelt es sich nicht (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 2).
- BGH, 13.12.2001 - 3 StR 437/01
Änderung des Ausspruchs über die Gesamtstrafe; Berichtigung; Offenkundiges …
Der Senat kann daher selbst diese Gesamtfreiheitsstrafe festsetzen (BGH Beschluss vom 23.08.2000 - 2 StR 292/00; Beschluss vom 10.10.2000 - 4 StR 369/00; Beschluss vom 13.12.2000 - 2 StR 485/00). - BGH, 25.04.2018 - 1 StR 129/18
Verwerfung einer Revision als unbegründet; Unterschiedliche Gesamtdauer der …
Der Senat hat deshalb selbst diese Gesamtfreiheitsstrafe festgesetzt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2000 - 2 StR 485/00 und vom 23. August 2000 - 2 StR 292/00).